News - Wolfgang Schulz Immobilien - Immobilienmakler in Berlin für Häuser, Grundstücke, Wohnungen

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„Auftraggeber bezahlt Maklerprovision" gilt nur bei VERMIETUNG!!!

Es wird seit Monaten immer wieder über die gesetzlichen Neuerungen bei Immobilienvermittlungen gesprochen. Der Senat hatte beabsichtigt, mit der „Mietpreisbremse" und auch dem „Bestellerprinzip" Mieter bei der Anmietung einer Immobilie bezüglich der Kosten zu entlasten. Aber zu selten wird „die Anmietung" bei Presseartikeln hervorgehoben. Oft steht in den Überschriften nur „Der Auftraggeber bezahlt den Makler"  oder „Wer den Makler bestellt / beauftragt hat dessen Honorar auch zu übernehmen". Das führt verständlicherweise zu Irritationen bei Immobilienkäufern und -verkäufern und diese spüren wir aktuell jede Woche in persönlichen Gesprächen, z.B. bei Terminen für die erste Werteinschätzung einer Immobilie oder auch bei Besichtigungen. Das ist sehr bedauerlich, da die Medien dazu da sein sollten, um Klarheit zu verschaffen. Das ist bei dem Thema „Bestellerprinzip" jedoch offensichtlich extrem fehlgeschlagen. Daher sei unsererseits hiermit noch einmal für alle Käufer und Verkäufer von Immobilien festzuhalten:
Bei Immobilienverkäufen zahlt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, weiterhin der Käufer die Maklerprovision. (… zumindest bis sich der Senat wieder einmal etwas Neues einfallen lässt.)





 
 
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