Impressum

 

            Wolfgang Schulz Immobilien

                   und Finanzierungsvermittlungen GmbH

 

                        Almweg 6

                        12107 Berlin - Mariendorf

                        Telefon: 030 741 25 75

                        Telefax:  030 741 25 74

                        info@wolfgang-schulz-immobilien.de

                        www.wolfgang-schulz-immobilien.de

 

                        eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg

                        Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin-Charlottenburg

                        Eintrag Nummer HRB 43036

 

                        USt Identifikationsnummer - DE136764664 gemäß § 27a

 

                        Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung / Berlin vom 22.06.1992

 

                        Rathaus Schöneberg: John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin

 

                        Bankverbindung: Deutsche Bank AG - Kto 688 788 00 BLZ 100 700 24

 

                        Geschäftsführer Wolfgang Schulz

 

                       

           

   

                        Berufshaftpflichtversicherung:

                       

                        L. Funk & Söhne GmbH

   

                        Valentinskamp 18

   

                        20354 Hamburg

 

                        (Geltungsbereich Deutschland)

 

 

                        zust. Gewerbeamt:

           

                        Rathaus Tempelhof

           

                        Tempelhofer Damm 165

                       

                        12099 Berlin

 

                      

  Haftungsausschluss  

 


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5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen.  Wir sind stets bemüht über die Objekte und Vertragspartner möglichst  vollständige  Angaben zu erhalten;  eine  Haftung  für  deren  Vollständigkeit und Richtig­keit kann aber nicht übernommen werden.  Unsere Nachweise  sind  freibleibend;  Zwischenverkauf und  -vermietung   bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Der Maklervertrag mit der Wolfgang Schulz Immobilien und Finanzierungsvermittlungen GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis dieses Exposés und seiner Bedingungen zustande.

2. Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bestimmt.  Sie sind  vertraulich zu  behandeln und   dür­fen  Dritten nicht  zugänglich  gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten und dem Objekteigentümer zustande, so ist unser  Auf­traggeber (der Empfänger dieses Exposés) verpflichtet, uns  Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre.

Jede unbefugte Weitergabe des Exposés an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Die Provision wird ebenfalls verlangt, wenn der Auftraggeber nicht allein erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht  entstanden ist oder dass der  Schaden  wesentlich  niedriger liegt als die im Erfolgsfall zu zahlende Provision.

3.  Den Anspruch der Vorkenntnis kann der Empfänger dieses Exposé nur dann geltend machen, wenn er dies unter Bekanntgabe seiner Informationsquelle, innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitteilt.

4. Die Provision für den  Nachweis oder die  Vermittlung beträgt ortsüblich 6 % zuzüglich  der  jeweiligen  gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis,  wenn es in dem  umseitigen Angebot nicht ausdrücklich anders  angegeben ist.  Die Provision ist, so­fern  nicht anders  vereinbart  wurde, vom  Käufer bei notariellem Vertragsabschluß an uns zu zahlen.

5. Dieser Provisionsanspruch besteht,  sobald  aufgrund  unseres Nachweises  oder  unserer  Vermittlung ein  Vertrag  zustande kommt. Darauf gründet sich auch die Verpflichtung, uns unver­züglich Mitteilung zu machen, wenn und  gegebenenfalls  zu wel­chen  Bedingungen  über ein  von uns  angebotenes  Objekt ein  Vertrag zustande gekommen ist.  Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom  Angebot  abweichen, es sei denn, dass es sich dabei um we­sentlich andere  Bedingungen als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des beabsichtigten Geschäftes, ein anderes zustande kommt, z. B. Kauf, Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteige­rung, sofern der wirtschaftliche Vorteil nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zu­stande gekommene Vertrag aufgrund auflösender  Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines  Rücktrittvorbehaltes des  Auftraggebers aufgelöst oder aus  ande­ren in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.  Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, dann ist der Auftraggeber, falls er den Anfechtungsgrund ge­setzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des  Zulässigen unser Geschäftssitz.

7. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen  nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine angemessene Ersatzregelung treten, die dem beabsichtigten Zweck der Vertragsparteien gerecht wird und von der angenommen werden kann, dass die Vertragsschließenden sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.