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Wolfgang Schulz Immobilien
und Finanzierungsvermittlungen GmbH
Almweg 6
12107 Berlin - Mariendorf
Telefon: 030 741 25 75
Telefax: 030 741 25 74
info@wolfgang-schulz-immobilien.de
www.wolfgang-schulz-immobilien.de
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin-Charlottenburg
Eintrag Nummer HRB 43036
USt Identifikationsnummer - DE136764664 gemäß § 27a
Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung / Berlin vom 22.06.1992
Rathaus Schöneberg: John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin
Bankverbindung: Deutsche Bank AG - Kto 688 788 00 BLZ 100 700 24
Geschäftsführer Wolfgang Schulz
Berufshaftpflichtversicherung:
L. Funk & Söhne GmbH
Valentinskamp 18
20354 Hamburg
(Geltungsbereich Deutschland)
zust. Gewerbeamt:
Rathaus Tempelhof
Tempelhofer Damm 165
12099 Berlin
| Haftungsausschluss | ||
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Alle in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir sind stets bemüht über die Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Vollständigkeit und Richtigkeit kann aber nicht übernommen werden. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Der Maklervertrag mit der Wolfgang Schulz Immobilien und Finanzierungsvermittlungen GmbH kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis dieses Exposés und seiner Bedingungen zustande. 2. Alle unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten und dem Objekteigentümer zustande, so ist unser Auftraggeber (der Empfänger dieses Exposés) verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Jede unbefugte Weitergabe des Exposés an Dritte, auch Vollmacht oder Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht. Die Provision wird ebenfalls verlangt, wenn der Auftraggeber nicht allein erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder wenn ein Dritter erwirbt, der mit dem Auftraggeber wirtschaftlich und/oder familiär verbunden ist. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger liegt als die im Erfolgsfall zu zahlende Provision. 3. Den Anspruch der Vorkenntnis kann der Empfänger dieses Exposé nur dann geltend machen, wenn er dies unter Bekanntgabe seiner Informationsquelle, innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitteilt. 4. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt ortsüblich 6 % zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Kaufpreis, wenn es in dem umseitigen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Die Provision ist, sofern nicht anders vereinbart wurde, vom Käufer bei notariellem Vertragsabschluß an uns zu zahlen. 5. Dieser Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich auch die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, es sei denn, dass es sich dabei um wesentlich andere Bedingungen als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn statt des beabsichtigten Geschäftes, ein anderes zustande kommt, z. B. Kauf, Miete sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung, sofern der wirtschaftliche Vorteil nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, dann ist der Auftraggeber, falls er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz. 7. Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine angemessene Ersatzregelung treten, die dem beabsichtigten Zweck der Vertragsparteien gerecht wird und von der angenommen werden kann, dass die Vertragsschließenden sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit gekannt hätten. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.
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